Sie haben Zweifel, ob Ihr Anliegen schwerwiegend genug ist?

Sie haben keine Schuld. Gewalt ist keine Privatsache und kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor.
Jeder hat ein Recht auf Hilfe. Sie auch!

  • Anonyme Spurensicherung (ASS)
    Die anonyme Spurensicherung ermöglicht Betroffenen von sexualisierter Gewalt eine rechtssichere ärztliche Dokumentation ihrer Verletzungen – ohne die Notwendigkeit einer sofortigen Anzeigenerstattung. Betroffene Frauen haben so die Möglichkeit, sich in Ruhe und ohne Druck zu überlegen, ob sie Anzeige erstatten möchten oder nicht.
  • Familienberatung
    Wenn Familien in belastenden Krisensituationen Hilfe benötigen, können sie sich in Nordrhein-Westfalen an eine der rund 270 Familienberatungsstellen wenden. Das vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Angebot ist kostenfrei.
  • Genitalbeschneidung
    Die Beschneidung weiblicher Genitalien ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Durch Migration und mitgebrachte Traditionen ist die weibliche Genitalbeschneidung auch in Deutschland ein Thema. Die Landesregierung hat das Ziel, die Beschneidung von Genitalien zu verhindern und betroffene Opfer mit Beratung zu unterstützen.
  • Geschlechterrollen
    Noch immer werden in unserer Gesellschaft gleichgeschlechtlich orientierte Menschen, trans*, inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*) diskriminiert. Sie sind im Alltag verbalen Anfeindungen und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Diskriminierende Attacken und Gewalterfahrung führen oft zu einer extremen sozialen und psychischen Belastung.
  • Gewalt gegen Frauen
    Gewalt gegen Frauen und Mädchen kommt in allen Gesellschaftsschichten vor und hat viele Gesichter. Zur Prävention sowie zum Schutz und zur Unterstützung setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf eine starke Hilfestruktur. Gewaltbetroffene Frauen und Mädchen können in zahlreichen landesgeförderten Einrichtungen Schutz suchen sowie Rat und Hilfe erhalten.
  • Gewalt gegen Männer
    Jungen und Männer werden Opfer von Gewalt. Ob physische Misshandlungen in der Kindheit, häusliche Gewalt, Gewalt im öffentlichen Raum, sexualisierte Gewalt, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat oder Gewalt mit Diskriminierungsbezug – das Land Nordrhein-Westfalen nimmt Gewalt gegen Jungen und Männern umfassend in den Blick.
  • Häusliche Gewalt
    Jede vierte in Deutschland lebende Frau zwischen 18 und 74 Jahren hat durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner bereits eine Form von physischer oder psychischer häuslicher Gewalt erlebt. Opfer häuslicher Gewalt leiden oft jahrelang, ohne sich jemandem anzuvertrauen, weil die Angst und Scham zu groß sind. Die Landesregierung hat vielfältige Initiativen ergriffen, um auf das Thema aufmerksam zu machen und den Schutz von betroffenen Frauen und Mädchen zu erhöhen.
  • Körperverletzung
    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schädigt, begeht eine Straftat, die laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Auch der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar.
  • Operschutzportal
    Unter „www.opferschutzportal.nrw steht das Portal Betroffenen, Angehörigen und Interessierten als Lotse für eine zielgerichtete Beratungsstellensuche und zur Bündelung vielfältiger Informationen zum Thema „Opferschutz zur Verfügung. Hierzu gehören u. a.auch Beratungsstellen, Zufluchtsorte, Telefonhotlines und Notrufnummern. Die Inhalte sind in Ukrainisch, Russisch, Englisch,Französisch, Türkisch und Arabisch übersetzt.
    Aktuell wurde eine so genannte App zum Opferschutzportal veröffentlicht. Diese kann mit dem Smartphone direkt über die Internetseite des Portals heruntergeladen werden.
  • Sexualisierte Gewalt
    Strafrechtlich relevant ist jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer Person geschieht. Oftmals werden aus Scham oder Schuldvorwürfen die Taten nicht zur Anzeige gebracht. Doch Schweigen hilft nur dem Täter bzw. der Täterin. Opfer von Sexualdelikten sollten daher nicht zögern, Straftaten anzuzeigen. Sie haben in jeder Situation Anspruch auf professionelle Unterstützung.
  • Sexueller Missbrauch von Kindern
    Als „Sexuellen Missbrauch“ bezeichnet man alle Formen von sexueller Gewalt an Kindern.
    Missbrauch ist eine sehr schwere Straftat und für die betroffenen Opfer häufig mit einer lebenslangen Leidenszeit verbunden.
  • Zeug*innenzimmer
    Das Zeug*innenzimmer ist ein geschützter Aufenthaltsraum im Amtsgericht, der für Zeug*innen eingerichtet wurde, um mit Vertrauenspersonen alle Fragen und Befürchtungen vor einer Gerichtsverhandlung besprechen oder auch einfach nur in Ruhe auf die Verhandlung warten zu können.
  • Zwangsheirat
    Zwangsverheiratung ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte, der nach deutschem Recht strafbar ist. In vielen Fällen sind die zwangsverheirateten Mädchen noch minderjährig. Auch Jungen und junge Männer können von Zwangsheirat betroffen sein.

Quelle: https://www.opferschutzportal.nrw/themen-von-z